Diese Webseite nutzt Cookies

Mit der Nutzung dieser Website erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Mehr Informationen

Steuerberatung Alexander Giesen Haupstr.46 52159 Roetgen Tel 02471/209509

Steuerberater- und Vergütungsvertrag

-    zwischen Alexander Giesen, Steuerberater, und dem Auftraggeber    -

§ 1 Vertragsumfang

  1. Der Vertragsumfang ergibt sich aus dem gewählten Berater-Paket.
  2. Die Vergütung für das gewählte Berater-Paket inkl. Einrichtungsgebühr kann mittels des Preisrechners auf der Homepage ermittelt werden. Es gilt jeweils der tatsächlich erreichte Umsatz bzw. falls höher, die Summe der Betriebsausgaben (jeweils netto ohne Umsatzsteuer). Die angezeigten monatlichen Preise müssen jeweils für ein Veranlagungsjahr 12mal geleistet werden. Bei unterjährigen Beginn werden übernommene, verwendbare Leistungen angemessen berücksichtigt.
  3. Bei Einkommensteuererklärungen gilt jeweils die Summe der Bruttoeinkünfte bzw. wenn höher, die Summe der Werbungskosten als Bemessungsgrundlage. Vermietungsobjekte bis zu Mieteinnahmen in Höhe von EUR 13.000 jährlich werden pauschal nach Preisrechner abgerechnet. Bei höheren Mieteinahmen wird eine Zeitgebühr lt. Preisliste vereinbart.
  4. Die Gebühr für das Lohnpaket wird für jede erstellte Lohnabrechnung fällig. Zusätzliche Arbeiten werden nach der aktuellen Preisliste abgerechnet (Bescheinigungen, Anträge, Probeabrechnungen, etc.). Das Lohnpaket gilt nicht für Baulöhne und anderweitige komplexe Lohnabrechnungen (z.B. Altersteilzeit, Kurzarbeiterlohn, Lebensarbeitskonten, etc.). Reisekostenabrechnungen werden nach Zeitgebühr berechnet.
  5. Jegliche Arbeiten, die über das gebuchte Berater-Paket hinausgehen, werden mittels der Preisliste (siehe Anhang) bzw. über eine Zeitgebühr gesondert abgerechnet.
  6. Auf die zu erwartende Gebühr wird bei laufenden Leistungen eine monatliche Vorauszahlung berechnet. Diese ist jeweils zum 1. eines Monats fällig.  Bei einer zu erwartenden einmaligen Gebühr über EUR 1.000 kann eine angemessene Vorauszahlung angefordert werden.
  7. Nach Abschluss der Arbeiten werden die vereinbarten Gebühren in Rechnung gestellt und mit den Vorauszahlungen verrechnet. Nachzahlungen bzw. Erstattungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungszugang fällig.
  8. Die Gebühren werden in der Regel mittels des SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen (siehe § 3 Lastschriftvereinbarung)
  9. Jegliche ausgewiesene Gebühr (Preisrechner oder Preisliste) versteht sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
  10. Die Rechnungen werden jeweils im Online-Portal zugestellt. Auf die Zusendung einer unterschriebenen Papierrechnung verzichtet der Auftraggeber insoweit.
  11. Die livetax StBG behält sich vor, bei sehr aufwendigen oder sehr schwierigen Arbeiten einen Zuschlag zu vereinbaren. Der Zuschlag wird vorher angekündigt und muss schriftlich vereinbart werden.
  12. Die Preise können jährlich jeweils zum 01.01. im Rahmen der allgemeinen Preisentwicklung nach einer Ankündigung angepasst werden.

§ 2 Dauer und Kündigung des Vertrages

  1. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Vertrag kann jederzeit fristlos gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

Endet der Auftrag vor seiner vollständigen Ausführung, so erhält der Steuerberater einen dem Umfang ihrer bis zur Beendigung des Auftrages geleisteten Tätigkeit entsprechenden Anteil der Vergütung.

§ 3 Lastschriftvereinbarung

Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die Vergütung mittels SEPA-Lastschriftverfahren bei Fälligkeit eingezogen wird (14 Tage nach Rechnungseingang bzw. bei Vorauszahlungen jeweils zum 01. eines Monats). Dazu wird eine separater SEPA-Lastschriftvereinbarung abgeschlossen.

§ 4 Weitere Bestimmungen

Die anhängenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil dieses Vertrags.

§ 5 Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam sein oder werden, so soll dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Die ungültige Bestimmung wird schnellstmöglich durch eine andere ersetzt, die dem wirtschaftlichen Gehalt der rechtsunwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

§ 6 Schlussbestimmung

  1. Für den Auftrag des Mandanten, seine Ausführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt ausschließlich deutsches Recht.
  2. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung, wenn der Auftraggeber Kaufmann ist.
  3. Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieser Schriftformklausel.
  4. Als Gerichtsstand wird der Dienstsitz des Steuerberaters vereinbart.

 

 

Anlage: Preisliste

 

-netto-

-brutto-

Zeitgebühr

EUR

EUR

   

für alle Arbeiten, die nicht Bestandteil des gebuchten Leistungspaket sind bzw.

 

die nicht lt. dieser Preisliste gesondert vergütet werden, wird folgende Zeitgebühr

 

fällig:

  
   

- qualifizierter Mitarbeiter, je angefangene 1/2-Stunde -

30,00

35,70

- Steuerberater, je angefangene 1/2-Stunde -

49,00

58,31

   
   

Finanzbuchhaltung und Jahresabschluss

  
   

Scan-Service, je angefangene 1/4-Stunde -

11,25

13,39

Anmeldung Finanzamt

65,00

77,35

Erstellung und Versendung einer E-Bilanz

100,00

119,00

Veröffentlichung eines Jahresabschlusses im Bundesanzeiger

100,00

119,00

(zzgl. Gebühren des Bundesanzeiger)

  

Datenträger für Archiv bzw. Betriebsprüfung

30,00

35,70

   

Lohnbuchhaltung

  
   

Bescheinigungen (bspw. Arbeits- oder Verdienstbescheinigungen)

10,00

11,90

Antrag U1/U2, Kurzarbeitergeld

10,00

11,90

Wiederholungsabrechnung oder Probeabrechnung

10,00

11,90

Erstmalige Beantragung einer Betriebsnummer

30,00

35,70

Erstmalige Anmeldung bei eine Berufsgenossenschaft

30,00

35,70

Datenträger für Lohnarchiv oder Betriebsprüfung

30,00

35,70

 

 

Anlage: Paketbestandteile

 
 

Finanzbuchhaltung

 

Verbuchung der laufenden Geschäftsvorfälle

Offene-Posten-Buchhaltung (bei Bilanz)

Prüfung auf Plausibilität

Anlagenbuchhaltung inkl. unterjähriger Berücksichtigung von kalk. AfA

Übernahme der Lohnbuchungen (Bruttolohnverbuchung)

Berücksichtung der unentgeltlichen Wertabgaben

Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldung inkl. ZM-Meldung

Antrag auf Dauerfristverlängerung für die UStVA

Monatliche Auswertungen im Online-Portal

 
 

Gewinnermittlung -EÜR-

Ausfüllen der Anlage EÜR

Erstellung der Umsatzsteuererklärung (soweit notwendig)

Erstellung der Gewerbesteuererklärung (soweit notwendig)

Prüfung der Steuerbescheide

 

Gewinnermittlung -Bilanz-

 

Aufstellung der Handelsbilanz und der GuV

Ableitung des steuerlichen Gewinns aus der Handelsbilanz (keine Steuerbilanz)

Ermittlung von Kapitalkonten bei Personengesellschaften (max. vier Beteiligte)

Erstellung der Körperschaftsteuererklärung (soweit notwendig)

Erstellung der einheitlich und gesonderten Feststellung für max. vier Beteiligte (soweit notwendig)

Erstellung der Umsatzsteuererklärung (soweit notwendig)

Erstellung der Gewerbesteuererklärung (soweit notwendig)

Prüfung der Steuerbescheide

 

Lohnpaket

 

lfd. Lohnabrechnung (Festlohn, Stundenlohn, Minijob)

Berücksichtigung von geldwerten Vorteilen

notwendige SV-Meldung inkl. jährlicher BG-Meldung

notwendige Lohnsteueranmeldungen

 

Einkommensteuerpaket

 

Erstellung der Einkommensteuererklärung inkl. Dem Anlagen VOR, K, N, R, SO , KAP, AV, Unterhalt

Pauschale für Vermietungsobjekte bis EUR 13.000 Mietumsatz pro Jahr

Anlage G und S: kostenfrei ohne Ermittlung der Einkünfte, bspw. bei Übernahmen von gesonderten Feststellungen

Prüfung des Steuerbescheids